Regelmäßige ÜBERPRÜFUNG – gewährleistet SICHERHEIT

Betriebsmittel auf Herz und Nieren prüfen für Sicherheit am Arbeitsplatz

E-Check mit Geräteprüfung für Unternehmen und Gewerbe

Der E-Check mit Geräteprüfung für Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Und das nicht ohne Grund. Denn die Sicherheit in Büro- und Geschäftsräumen, in Werkstätten und Werkhallen, auf Baustellen oder wo auch immer hat höchste Priorität. Die Vorschriften für den E-Check für Unternehmen sind in der Vorschrift der Berufgenossenschaften DGUV, Vorschrift 3 (vormals BGV) geregelt. Hieraus geht hervor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Wer als Geschäftsführer oder Inhaber die Verpflichtung zum E-Check für Unternehmen nicht ernst nimmt, der riskiert persönliche Haftungsrisiken im Schadensfall.

Die Durchführung des regelmäßigen E-Checks für Unternehmen ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren, das der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen ist. Die in § 5 BGV A3 festgelegten Prüfungsfristen variieren dabei je nach Nutzung und Gefahrenpotenzial. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen stationären und nicht stationären elektrischen Anlagen sowie zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln, wie mobilen Werkzeugen und Maschinen auf Baustellen.

Anlagenprüfung – ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Für alle ortsfesten Anlagen in Unternehmen gelten nachfolgend aufgeführte Prüffristen für den E-Check:

Anlage/BetriebsmittelPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 Jahreauf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Errichten von Niederspannungsanlagen; Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art
(DIN VDE 0100-701)
1 Jahreauf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen1 Monatauf WirksamkeitElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess-und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalterin stationären Anlagenin nicht stationären Anlagen6 Monate arbeitstäglichauf einwandfreie Funktion durch Betätigen der PrüfeinrichtungBenutzer

Ausgenommen hiervon sind nur Anlagen, die durch Elektrofachkräfte laufend in Stand gehalten werden oder solche, die durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens laufend überwacht werden.

Geräteprüfung – ortsveränderliche Betriebsmittel

Auf Grund ihrer laufend höheren Beanspruchung sind die Prüfintervalle für den E-Check bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln wesentlich kürzer. Insbesondere im Bauhandwerk müssen elektrisch betriebene Maschinen und Werkzeuge, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel und Doppelsteckdosen bereits alle drei Monate geprüft werden:

Anlage/BetriebsmittelPrüffrist
Richt- und Maximalwerte
Art der PrüfungPrüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)Verlängerungs- und Geräteanschluss-
leitungen mit SteckvorrichtungenAnschlussleitungen mit SteckerBewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ (BGI 608)

Arbeitskleidung & Werkzeuge – Schutz- und Hilfsmittel

Die Prüfungsintervalle E-Check für Schutz- und Hilfsmittel können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

PrüfobjektPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt)vor jeder Benutzungauf augenfällige MängelBenutzer
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt)12 Monate 6 Monate
für isolierende Handschuhe
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen GrenzwerteElektrofachkraft
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangenvor jeder Benutzungauf äußerlich erkennbare Schäden und MängelBenutzer
Spannungsprüfer, Phasen-
vergleicher
vor jeder Benutzungauf einwandfreie FunktionBenutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV6 Jahreauf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen GrenzwerteElektro-
fachkraft

Den Wortlaut der Vorschriften können Sie bei Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung (BGV) nachlesen.

Wenn Sie auf der Suche nach einem versierten Elektropartner zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Anlagen nach § 5 BGV A3 sind, dann stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. Wir arbeiten versiert, dokumentieren konform und stellen sicher, dass Ihre Anlagen laufen.